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Doch der Chef reagierte nicht auf das Schreiben. Das deutete die Jährige als Billigung der Beleidigung. Sie reichte fristlos die Kündigung ein — und verklagt die Firma jetzt auf Schadensersatz in Höhe von Euro. Sollten beide Parteien auch in den kommenden Wochen keinen Vergleich erreichen, wird die Kammer des Arbeitsgerichts am Donnerstag, Oktober, ein Urteil verkünden.
Mit dem Unternehmen verhandelte sie damals über eine Beendigung des Arbeitsvertrags nach der Elternzeit. Darin fand die Jährige die Beschimpfungen durch die Assistentin der Geschäftsführung.
Mit ihr hatte die Ingenieurin bereits in der Vergangenheit Streit gehabt. Doch die Jährige störte, dass der Geschäftsführer selbst gegen die Beleidigungen nicht sofort etwas unternahm. Während der Verhandlung am Donnerstag betonte der Geschäftsführer, er habe von den Beleidigungen erst durch die fristlose Kündigung erfahren.
In Kopie empfange er den digitalen Schriftverkehr vor allem "zur Archivierung, um Vorgänge später nachzuvollziehen". Er tue sich daher schwer damit, für die Beleidigungen durch eine Mitarbeiterin geradezustehen. Inwiefern ein Geschäftsführer verantwortlich ist für eine E-Mail, die er in Kopie erhält, ist eine Frage, die juristisch noch einer eindeutigen Klärung bedarf.
Richter Schneider bezeichnete den Ausgang des Verfahrens als "offen". Aus diesem Grund, vermutet er, gehe der Prozess — sollte es zu keinem Vergleich kommen — möglicherweise nach einem Urteil in die nächste Instanz vor das Landesarbeitsgericht. Sie sind hier: Wetterauer Zeitung Startseite. Mitarbeiterin als "kleine Schlampe" beschimpft. Das könnte Sie auch interessieren. Mehr zum Thema Ober-Mörlen. Kommentare Kommentar verfassen.