
GEWICHT: 58 kg
Oberweite: 75 DD
1 Std:60€
Abfahrt: +80€
Intime Dienste: Fisting aktiv, Anal passiv, Dreier MMF, Klassisch, Blowjob
Das ProstSchG beabsichtigt, die in der Prostitution tätigen Personen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Als Prostitution wird jegliche sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung bezeichnet. Das Gesetz soll Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen schaffen und dem Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen dienen. Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei sollen bekämpft werden.
Für die Anmeldepflicht gilt eine Übergangsregelung: Wer bereits vor dem Juli der Prostitution nachgegangen ist, muss seine Tätigkeit bis zum Dezember anmelden. Wer erst nach dem Juli anfängt in der Prostitution zu arbeiten, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt. Wer bereits vor dem 1. Juli ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies bis zum 1. Oktober anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum Dezember vorzulegen. Betriebsferien Die Stadtverwaltung geht in die Weihnachtspause. Fast alle Dienststellen bleiben vom Dezember bis 1.
Januar geschlossen. Es gibt Notdienste und einige Ausnahmen